Behandlung von Mahnzinsen/Mahngebühren

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Mahnzinsen ergeben sich aus dem offenen Rechnungsbetrag und dem zur Mahnstufe hinterlegten Zinssatz. Sie werden wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag * Zinssatz * Verzugstage / 360. Die Mahnzinsen werden der Rechnung zugewiesen, wenn ein Mahnbeleg erstellt wird.

 

Mahngebühren sind dagegen keine rechnungsbezogene Gebühr. Sie werden nicht zur Rechnung gespeichert, sondern im Zahlungseingang zur Berechnung vorgeschlagen. Die Höhe der Mahngebühr richtet sich nach der Mahnstufe.

 

Sind Mahnzinsen und Mahngebühren vorhanden, werden diese bei der Ermittlung des offenen Betrages berücksichtigt. Eine Rechnung gilt somit erst dann als bezahlt, wenn auch die Mahnzinsen und die Mahngebühren brechnet wurden.

 

Werden die Auswahlfelder "Mahngebühr erlassen" und "Mahnzins erlassen" aktiviert, erfolgt keine Berücksichtigung der Mahngebühren bzw. Mahnzinsen bei der Berechnung des offenen Betrages.

 

Abb. Aktivierung "Mahngebühr erlassen"