Rechnungsarten

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Hier können verschiedene Rechnungsarten mit unterschiedlichen Nummernkreisen verwaltet werden.

 

Abb.: Übersicht Rechnungsarten

 

 

Die Rechnungsart ist beim Anlegen von Rechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen auswählbar.

Grün dargestellte Rechnungsarten sind vom Anwender angelegt, rote vom System.

 

Spalte

Beschreibung

Id

Kurzbezeichnung der Rechnungsart

Bezeichnung

Langbezeichnung der Rechnungsart

Nummernkreis

Nummernkreis für Rechnungen/Sammelrechnungen/Sofortrechnungen/Abschlags- und Schlussrechnungen

Der Nummernkreis muss über die Schaltfläche "Nummernkreis zuordnen" ausgewählt werden. Dazu muss die Zeile markiert werden. Nach Betätigen der Schaltfläche werden alle Nummernkreise angezeigt. Der gewünschte Nummernkreis wird markiert und mit OK bestätigt.

Nummernkreis (Gutschriften)

Nummernkreis für die Gutschriften

Als Standard wird der selbe Nummernkreis wie für Rechnungen eingetragen. Soll er geändert werden, kann mit der Schaltfläche "Nummernkreis Gutschrift zuordnen" die Nummernkreisauswahl geöffnet werden. Die Auswahl erfolgt wie bei Nummernkreise beschrieben.

Nummernkreis (Stornorechnung)

Nummernkreis für Stornorechnungen

Als Standard wird der selbe Nummernkreis wie für Rechnungen eingetragen. Soll er geändert werden, kann mit der Schaltfläche "Nummernkreis Stornorechnung zuordnen" die Nummernkreisauswahl geöffnet werden. Die Auswahl erfolgt wie bei Nummernkreise beschrieben

Rechnungsart

Anzeigefeld

Als Standard wird Standard-Rechnung eingetragen, bei Aktivierung des Kennzeichens "Proforma" wird diese als Proforma-Rechnung gekennzeichnet.

Proforma

Kennzeichnung als Proformarechnung

Rechnungen dieser Art gehen nicht in die Statistiken ein und werden nicht im Rechnungsausgangsbuch ausgewiesen. Des Weiteren werden sie nicht an die Finanzbuchhaltung übergeben.

System

vom System angelegte Rechnungsarten, nicht löschbar

Anzeigename

Ausdruckbarer Name der Rechnungsart

Kostenstelle

Kostenstelle der Rechnungsart (wird nur angezeigt, wenn KST aus Vorgängen vorgeblendet werden sollen)