Ablauf einer Inventur |
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Der Ablauf einer Inventur erfolgt in folgenden Schritten: •Anlegen der Inventurdefinition •Erstellen der Aufnahmeliste (siehe Inventuraufnahme) •Ausdruck der Aufnahmeliste (Zählliste) •Eintragen der Ist-Bestände (siehe Inventuraufnahme) •Prüfen der Bewertung und ggf. manuelle Abwertungen •Druck/Export der Auswertungslisten •Abschließen der Inventur
Besondere Hinweise zum AblaufAußer bei Inventurableitungen sind folgende Bedingungen zu beachten: Mit dem Erstellen der Aufnahmelisten für angelegte Inventurdefinitionen wird ein Abbild des aktuellen Lagerbestandes bzw. des aktuellen Fertigungszustands (UE-Inventur) in der Inventur erstellt. Das bedeutet, dass vor dem Erstellen der Aufnahmelisten alle noch für die Inventur relevanten Buchungen und Meldungen abzuschließen sind. Nach dem Erstellen der Aufnahmelisten muss der zu zählende Lagerbestand unverändert bleiben, bis das Zählen der Ist-Lagerbestände abgeschlossen ist. Wareneingänge während dieser Zeit dürfen nicht in die Zählung einfließen. Es darf auch kein Lagerbestand entnommen werden (z.B. für Fertigung oder Versand). Erst nach Abschluss des Zählens können wieder Lagerbestandsänderungen vorgenommen werden. Sind zu prüfende Differenzen zu erwarten, sollte der Zeitraum zwischen dem Erstellen der Aufnahmeliste und dem Wiederbeginn von Lagerbewegungen bis zum Abschluss der Prüfung ausgedehnt werden. Notwendige Lagerbewegungen müssen speziell dokumentiert werden. In der Regel werden Lagerbewegungen erst nach Abschluss der Aufnahme, das heißt des Übertragens der gezählten Ist-Bestände in die Inventuraufnahmeliste, wieder zugelassen, da bei diesem Vorgang der Großteil der offenen Fragen zu Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand auftreten. |