Banken

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Aufruf: Bereich Einstellungen - System - Modul Systemvorgaben - Bereich Firma - Banken

 

 

Benötigtes Recht: "201: System: Länder, Matchcodes, Funktionen, Abteilungen, Sprachen, Verpackungen, Versanddaten, ..."

 

 

In der Systemvorgabe "Banken" werden die im System verwendeten Bankdaten erfasst. Diese werden beispielsweise bei der Zuordnung der Bankverbindung zu einer Firma und beim Erstellen von Zahlungsausgängen benötigt.

 

Abb.: Systemvorgabe "Banken"

 

 

Eine neue Bank wird über die Schaltfläche "Neu" angelegt.

 

Feld

Pflicht

Beschreibung

Name


Name der Bank

 

Bankleitzahl

Ja

Bankleitzahl der Bank

 

BIC

Ja

Internationales Geschäftskennzeichen der Bank (Business Identifier Code)

 

PLZ


Postleitzahl der Bank

 

Ort


Ort der Bank

 

Land

Ja

Land der Bank

 

 

 

Prüfen der Bankdaten

Die Schaltfläche "Prüfen" ermöglicht für die aktuell angezeigte deutsche Bank anhand der Bankleitzahl oder des BIC die Prüfung der Bankdaten auf deren Richtigkeit. Fehlende oder fehlerhafte Daten werden dabei automatisch korrigiert.

Das Prüfergebnis wird im Bearbeitungsbereich unter "Prüfdaten" sowie in der Suchergebnistabelle in den Spalten "Prüfstatus" und "Prüfdatum" angezeigt.

Ausländische Banken werden nicht geprüft. Es wird eine entsprechende Meldung angezeigt.

 

 

Gültigkeit von Banken

Sollen Banken nicht mehr im System verwendet werden, kann für diese ein Gültigkeitsdatum hinterlegt werden. Wurde das Datum überschritten, kann die Bank nicht mehr im Firmenstamm zugeordnet werden.

 

Weiterhin steht die Bank im Modul "Zahlungseingang" im Bearbeitungsdialog der Zahlungseingänge nicht mehr zur Auswahl. Bereits bestehende Zahlungsvorgänge werden nicht geändert, da die Bank zum Zeitpunkt des Anlegens des Zahlungsvorgangs gültig war.

Im Modul "Zahlungsausgang" steht die Bank in der Spalte "Bank" nicht mehr zur Auswahl.

 

Bei der Übergabe an die Finanzbuchhaltung wird die Bank ebenfalls nicht mehr übergeben. Betroffen ist hier speziell die Übergabe von Kreditor/Debitor Informationen. Inaktive Banken werden vom Export ausgeschlossen. Das bedeutet, es wird weder die Bankleitzahl, der Bankname, die Kontonummer, die IBAN, noch die BIC übergeben.

 

Vorhandene Zuordnungen zu nicht mehr gültigen Banken werden in grauer Schrift dargestellt und enthalten den Zusatz "inaktiv".