Personal: Datenschutz |
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Modulnavigation: Bereich Module - Modulgruppe Stammdaten - Modul Personal - Registerkarte Beschäftigungsverhältnis: Datenschutz
Auf der Registerkarte "Beschäftigungsverhältnis: Datenschutz" wird der Zugriff des Mitarbeiters auf die personenbezogenen Daten anderer Mitarbeiter pro Abteilung gesteuert.
Abb.: Registerkarte "Beschäftigungsverhältnis: Datenschutz"
Abteilungsbezogener ZugriffDer Zugriff auf die personenbezogenen Daten anderer Mitarbeiter wird in der Tabelle verwaltet. Dieser wird beispielsweise in den Auswertungen zur Zeiterfassung berücksichtigt. Für jede Abteilung kann jeweils eine Berechtigung in der gleichnamigen Spalte ausgewählt werden.
Hinweis: Eine Ausnahme bildet der eigene Mitarbeiter. Der Nutzer kann unabhängig von der eingestellten Berechtigung seine eigene Daten aufrufen, wenn er über die entsprechenden Rechte verfügt.
Hinweis: Um einem Mitarbeiter Berechtigungen zuordnen zu können, muss ihm zunächst ein Nutzerlogin zugeordnet und dieses als Standard gekennzeichnet sein. Andernfalls können keine Einstellungen vorgenommen werden und es wird ein entsprechender Hinweis angezeigt. Ist der Zugriff laut Systemeinstellung standardmäßig verboten, so benötigt ein externer Nutzer mindestens das Leserecht für das Recht "320: Personal: Datenschutz" um Mitarbeiter, welche einer konkreten Abteilung zugeordnet sind, aufrufen zu können.
Achtung: Ist der Zugriff standardmäßig verboten, können Mitarbeiter, für deren Abteilung man nicht die Berechtigung "Schreiben" oder "Löschen" hat, nicht bearbeitet werden, auch wenn anderweitig Schreib -oder Löschrechte für das Modul "Personal" vorhanden sind.
Beispiel: Der Nutzer hat das Löschrecht "90: Personal: Stammdaten" und darf auf die Abteilung Fertigung nur lesend zugreifen. Er kann Mitarbeiter, die dieser Abteilung zugeordnet sind zwar lesen, aber keine Änderungen an diesen vornehmen. Ebenso kann er beim Anlegen eines neuen Mitarbeiters oder Beschäftigungsverhältnisses diesem nicht die Abteilung "Fertigung" zuweisen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann man einen Mitarbeiter bearbeiten, wenn mindestens das Schreibrecht für das Modul vorhanden ist: •Für die Abteilung des Mitarbeitet hat der Nutzer die Berechtigung "Schreiben" oder "Löschen". •Wenn einem Mitarbeiter keine Abteilung zugeordnet ist, wirkt das Modulrecht. •Der Nutzer hat das Recht "320: Personal: Datenschutz" und der Zugriff auf die Abteilung ist nicht "Lesen", "Anonymisiert lesen" oder "Keine Berechtigung". •Die Systemeinstellung "Zugriff auf mitarbeiterbezogene Daten standardmäßig erlauben" ist aktiv. •Der eigene Mitarbeiter ist geladen.
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