|
Aufruf: Modulgruppe Einstellungen - Modul Systemvorgaben - Bereich Zeiterfassung - Arbeitszeitvorgaben
Benötigtes Recht: "91: Personal: Stammdaten Zeiterfassung"
Über die Systemvorgabe "Arbeitszeitvorgaben" werden Einstellungen zur Arbeitszeit von Mitarbeitern konfiguriert, die bei der Kumulierung beachtet werden. Dazu zählt die Berücksichtigung von Anwesenheitszeiten sowie die Zulässigkeit von Mehrarbeit.
Hinweis: Beide Einstellungen stehen in Wechselwirkung mit den Einstellungen zu Vor- und Nachlaufzeiten sowie zur Arbeitszeitrundung, die bei der Kumulierung bereits vorab angewendet werden.

Abb.: Systemvorgabe "Arbeitszeitvorgaben"
Die zeitliche Gültigkeit der Vorgabe kann über die Angaben "Gültig ab" und "Gültig bis" eingeschränkt werden. Wird für "Gültig bis" keine Angabe gemacht, ist die Vorgabe unbegrenzt gültig. Eine zeitliche Überschneidung mehrerer Vorgaben für den selben Gültigkeitsbereich ist nicht zulässig.
Die Vorgabe kann sich auf einen der folgenden Gültigkeitsbereiche beziehen:
Gültigkeitsbereich
|
Beschreibung
|
Unternehmensweite Vorgabe
|
Die Vorgabe gilt unternehmensweit für alle Mitarbeiter.
|
Funktionsbezogene Vorgabe
|
Die Vorgabe gilt für alle Mitarbeiter mit der ausgewählten Funktion.
|
Mitarbeiterbezogene Einstellung
|
Die Einstellung gilt ausschließlich für den ausgewählten Mitarbeiter.
Hinweis: Es wird empfohlen, mitarbeiterbezogene Einstellungen im Modul "Personal" auf der Registerkarte "Zeiterfassung: Arbeitszeit" zu pflegen, da dort weitere für den Mitarbeiter geltende Systemvorgaben in Bezug auf die Arbeitszeit auf einen Blick eingesehen werden können.
|
Achtung: Werden unternehmensweite oder funktionsbezogene Vorgaben für Zeiten in der Vergangenheit angelegt, bearbeitet oder gelöscht, erscheint eine Rückfrage, ob die Änderungen übernommen werden sollen. Ist dies der Fall, ist eine manuelle Kumulierung aller betroffenen Mitarbeiter im angegebenen Zeitraum erforderlich.
Werden mitarbeiterbezogene Einstellungen für Zeiten in der Vergangenheit angelegt, bearbeitet oder gelöscht, wird anschließend automatisch eine Kumulierung der Tages- und Monatsdaten durchgeführt. Sind davon Monate betroffen, für welche bereits ein Monatsabschluss vorliegt, erscheint ebenfalls eine Rückfrage, ob die Änderungen übernommen und die betroffenen Zeiten neu kumuliert werden sollen.
Anwesenheitszeiten berücksichtigen
Für die Berücksichtigung von Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter gibt es folgende Konfigurationsmöglichkeiten:
Anwesenheitszeiten berücksichtigen
|
Beschreibung
|
Immer
|
Gestempelte Anwesenheitszeiten werden immer als Arbeitszeit berücksichtigt, unabhängig von dem für den Mitarbeiter hinterlegten Schichtkalender.
|
In den Kalendergrenzen
|
Gestempelte Anwesenheitszeiten werden nur insoweit als Arbeitszeit berücksichtigt, wie sie in Kalendereinträge fallen, die im zugeordneten Schichtkalender definiert sind. Hierbei werden im Gegensatz zur nachfolgenden Einstellung alle Kalendereinträge berücksichtigt, das heißt auch solche, die nicht als Sollzeit definiert sind.
|
In der Sollzeit
|
Gestempelte Anwesenheitszeiten werden nur insoweit als Arbeitszeit berücksichtigt, wie sie in Kalendereinträge fallen, die im zugeordneten Schichtkalender als "Sollzeit" definiert sind.
|
Zulässigkeit von Mehrarbeit
Neben der Berücksichtigung von Anwesenheitszeiten als Arbeitszeit kann parallel eingestellt werden, ob für den oder die betreffenden Mitarbeiter Anwesenheitszeiten über die tägliche Sollarbeitszeit hinaus (Mehrarbeit) zulässig sind. Ist Mehrarbeit zulässig, muss das Auswahlfeld "Mehrarbeit ist zulässig" aktiviert werden.
Beispiel:
Die gestempelte Anwesenheitszeit des Mitarbeiters beträgt 10 Stunden im Zeitraum 11-21 Uhr. Der Mitarbeiter hat eine Sollarbeitszeit von 8 Stunden pro Arbeitstag.
Der Schichtkalender eines Mitarbeiters umfasst folgende Einträge:
•Sollzeit (Schicht): 8-16 Uhr
•Spätzulage: 16-20 Uhr
Je nach dem, welche Einstellungen für die Berücksichtigung von Anwesenheitszeiten und Mehrarbeitszulässigkeit hinterlegt sind, ergeben sich unterschiedliche Arbeitszeiten für den Mitarbeiter:
Anwesenheitszeiten berücksichtigen
|
Beschreibung
|
Immer
|
Mehrarbeit ist zulässig
Es werden alle gestempelten Anwesenheitszeiten unabhängig vom zugeordneten Schichtkalender sowie der täglichen Sollarbeitszeit berücksichtigt.
•Berücksichtigte Arbeitszeit: 10 Stunden, davon 4 Stunden mit Spätzulage
Mehrarbeit ist nicht zulässig
Es werden gestempelten Anwesenheitszeiten unabhängig vom zugeordneten Schichtkalender berücksichtigt, eine Anwesenheitszeit über tägliche Sollarbeitszeit ist jedoch nicht zulässig.
•Berücksichtigte Arbeitszeit: 8 Stunden, davon 4 Stunden mit Spätzulage
|
In den Kalendergrenzen
|
Mehrarbeit ist zulässig
Es werden alle gestempelten Anwesenheitszeiten unabhängig von der täglichen Sollarbeitszeit berücksichtigt, allerdings nur insoweit sie innerhalb eines im Schichtkalender definierten Kalendereintrags liegen (das heißt innerhalb der Schicht und Spätzulage).
•Berücksichtigte Arbeitszeit: 11-20 Uhr, das heißt 9 Stunden, davon 4 Stunden mit Spätzulage
Mehrarbeit ist nicht zulässig
Gestempelte Anwesenheitszeiten werden nur berücksichtigt, insoweit sie innerhalb eines im Schichtkalender definierten Kalendereintrags liegen. Die tägliche Sollarbeitszeit darf nicht überschritten werden.
•Berücksichtigte Arbeitszeit: 8 Stunden, davon 4 Stunden mit Spätzulage
|
In der Sollzeit
|
Mehrarbeit ist zulässig
Es werden nur die gestempelten Anwesenheitszeiten berücksichtigt, die innerhalb der Sollzeit des zugeordneten Schichtkalenders liegen (das heißt innerhalb der Schicht). Eine Arbeitszeit über die tägliche Sollarbeitszeit hinaus ist innerhalb dieser Grenzen jedoch zulässig.
•Berücksichtigte Arbeitszeit: 5 Stunden
Wird die Sollzeit (Schicht) stattdessen mit 8-20 Uhr im Kalender definiert, ergibt sich eine berücksichtigte Arbeitszeit von 9 Stunden.
Mehrarbeit ist nicht zulässig
Es werden nur die gestempelten Anwesenheitszeiten berücksichtigt, die innerhalb der Sollzeit des zugeordneten Schichtkalenders liegen (das heißt innerhalb der Schicht). Die Arbeitszeit wird zusätzlich auf die tägliche Sollarbeitszeit begrenzt.
•Berücksichtigte Arbeitszeit: 5 Stunden
Wird die Sollzeit (Schicht) stattdessen mit 8-20 Uhr im Kalender definiert, ergibt sich eine berücksichtigte Arbeitszeit von 8 Stunden.
|
Verwandte Themen
Mehrarbeitsabrechnung
Vor- und Nachlaufzeiten
Arbeitszeitrundung
|