Systemvorgabe Pausenregelung |
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Benötigtes Recht: "91: Personal: Stammdaten Zeiterfassung"
Über die Systemvorgabe "Pausenregelung" konfigurieren Sie die Mindestdauer einer Pause in Abhängigkeit von der Arbeitszeit. Die Regelung wird bei der Kumulierung der Arbeitszeit von Mitarbeitern beachtet.
Pausen können einerseits im Schichtkalender hinterlegt oder von den Mitarbeitern selbst manuell gestempelt werden. Arbeitet ein Mitarbeiter jedoch länger als dies im Kalender vordefiniert ist oder vergisst er seine Pause zu stempeln, so fehlt ihm unter Umständen die gesetzlich festgelegte Mindestpausenzeit. Um sicherzustellen, dass gesetzlich festgelegte oder tariflich vereinbarte Pausenregelungen immer beachtet werden, müssen sie in der Systemvorgabe erfasst werden.
Hinweis: Die Anwendung der Pausenregelung erfolgt bei der Kumulierung nach Anwendung der Einstellungen zu Vor- und Nachlaufzeiten, zur Arbeitszeitrundung und zur Arbeitszeitvorgabe.
Abb.: Systemvorgabe "Pausenregelung"
Eine Pausenregelung enthält die Dauer einer Mindestpause, die bei Überschreiten einer bestimmten Arbeitszeit eingehalten werden muss. Wird die vorgegebene Regelung nicht eingehalten, werden die in der Regelung festgelegten Mindestpausen bei der Kumulierung automatisch von der Arbeitszeit abgezogen. Bei Anwendung des automatischen Abzugs wird ein Hinweis im Protokoll zur Kumulierung vermerkt.
Pausenregelung anlegenUm eine Pausenregelung anzulegen, wählen Sie in der Symbolleiste die Schaltfläche "Neu" und geben die notwendigen Angaben zur Pausenregelung an.
Arbeitszeiten und Mindestpausen festlegenÜber die Tabelle legen Sie fest, welche Mindestpause bei welcher Arbeitszeit eingehalten werden muss.
Hinweis: Über die Systemvorgabe "Zeit- und Pausenarten" können Sie zusätzlich konfigurieren, welche Pausenarten prinzipiell von der Pausenregelung berücksichtigt werden sollen und welche nicht.
Berechnung und automatischer Abzug von MindestpausenDie Berechnung der Pausenregelung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitszeit. Die tatsächliche Arbeitszeit wird aus der gestempelten Anwesenheitszeit abzüglich der bereits automatisch oder vom Mitarbeiter selbst gestempelten Pausen berechnet. Wird die in der Regelung angegebene Arbeitszeit überschritten und die Mindestpause wurde nicht eingehalten, wird die Pausenregelung angewendet. Bei Anwendung wird einerseits die bereits gestempelte Pausenzeit und andererseits die aus der Regelung überschrittene Arbeitszeit berücksichtigt.
Die Differenz zwischen der angegebenen Mindestpause und bereits gestempelten Pausen entspricht der fehlenden Zeitdauer zur Einhaltung der Pausenregelung. Diese Differenz wird von der tatsächlichen Arbeitszeit insoweit abgezogen, dass die angegebene Arbeitszeit in der Pausenregelung nicht unterschritten wird.
Die Verrechnung der abzuziehenden Pausenzeit erfolgt zunächst über die Zeiten der Systemzeitarten "Anwesenheit (außerhalb Schichtplan)" und "Anwesenheit". Wenn darüber hinaus abzuziehende Restzeiten vorliegen und noch weitere Anwesenheitszeiten mit Zuschlägen vorhanden sind, dann werden die Zeitarten mit den niedrigen Zuschlägen zuerst gekürzt (analog zur Arbeitszeitrundung und zu Vor- und Nachlaufzeiten).
Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel wird die Berechnung der automatisch abzuziehenden Mindestpausendauer in Abhängigkeit von der Arbeitszeit und der bereits gestempelten Pausen dargestellt. Das Beispiel geht von einer Mindestpause von 30 Minuten bei Überschreiten der Arbeitszeit von 6:00 Stunden aus.
Wird eine Arbeitszeit von 6:01 Stunden ohne das Stempeln einer Pause zurückgemeldet, wird die Pausenregelung angewendet, da eine Arbeitszeit von 6:00 Stunden überschritten wurde. Die Mindestpausendauer beträgt 30 Minuten. Diese wird jedoch nicht vollständig abgezogen, sondern lediglich mit 1 Minute, sodass die Arbeitszeit von 6:00 Stunden nicht unterschritten wird. Erst ab einer tatsächlichen Arbeitszeit von 6:30 Stunden ohne gestempelte Pausen wird die vollständige Mindestpause von 0:30 abgezogen.
Arbeitszeit 6:00 Stunden, Mindestpause 0:30 Stunden
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